Der gegenwärtige Kapitalismus produziert – so eine gängige Einschätzung – „Überflüssige“. Menschen, die, wenn man so will, rechtlich inkludiert sind: „Vollbürger“, denen formal weitgehende Rechte zukommen, zugleich aber ökonomisch (in im Kapitalismus damit auch weitegehend gesellschaftlich) exkludiert (vgl. Lemke 2007: 80 f.). Im politischen Diskurs werden diese Menschen weitgehend als Kosten verhandelt. Um für Sozialleistungen zu senken, gelte es, sie zu „aktivieren“ (Bude 2008: 27 ff.). Dabei werden die Gründe für die Lage, in der sich diese Menschen befinden, weitgehend individualisiert – da wo die „Aktivierung“ und „Mobilisierung“ nicht von Erfolg gekrönt ist, ist es ihre eigene Schuld. Folgerichtig ist das naheliegende Mittel im behördlichen Umgang mit diese „Restkategorie“ (Bude 2008: 28) die Sanktion. Beispielhaft hierfür sind die Hartz IV-Gesetze.
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