Entfristungsgebot = Beschäftigungsverbot? Warum wir die Universitäten nicht aus der Pflicht entlassen sollten

In ihrer Kolumne zu den „Kosten zweckwidrigen Rechts am Beispiel des WissZeitVG“ kritisiert Marietta Auer die Bemühungen um eine Beschränkung der Befristung im Wissenschaftsbetrieb. Mit Verweis auf ihre eigenen Erfahrungen stellt sie fest, nicht Befristung der Beschäftigungsverhältnisse habe ihre Situation als Wissenschaftlerin prekär gemacht, sondern das „Damoklesschwert[s] der zwölfjährigen Höchstfrist nach dem WissZeitVG, nach deren Ablauf man sang- und klanglos aus der Universität hinausgeworfen wird, egal was man bis dahin in der Wissenschaft geleistet hat …“ (Auer 2025: 52). Auer greift eine durchaus verbreitete Metapher auf, wenn sie die durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) festlegte Höchstbefristungsdauer als „ein faktisches Berufsverbot für Nachwuchswissenschaftler“ beschreibt. (Auer 2025: 53).

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